Allgemeine Buchungsbedingungen

Stand Januar 2020

Zahlungs- und Stornobedingungen
  • 50% Anzahlung fällig bei Buchung, 50 % Restzahlung 4 Wochen vor Anreise
  • 100% Erstattung bei Stornierung mehr als 60 Tage vor Anreisetag
  • 50% Erstattung bei Stornierung mehr als 30 Tage vor Anreisetag
Mietpreis

Der Mietpreis beinhaltet folgende Kosten: Strom, Heizung, Wasser, Müll

Mietbedingungen
  • Sorgfaltspflicht und Haftung
    Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
  • Restriktionen
    Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt.
  • Reinigung des Mietobjekts
    Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Mietende besenrein zurückzugeben. Von dieser Verpflichtung wird der Mieter frei, wenn in diesem Vertrag eine Endreinigung durch den Vermieter vereinbart wurde
  • Kündigung durch den Vermieter
    Sofern der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
Zusätzliche Vereinbarungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.